Vacancy No. 525/2024

Ingenieurin Strahlenschutz / Ingenieur Strahlenschutz (Diplom (FH/DHBW) / Bachelor) (w/m/d)

Job description

Sie arbeiten an der Rückgabe und Pflege von Genehmigungen nach Atomgesetz für wissenschaftliche Institute, Projekte und Infrastruktureinrichtungen des KIT mit und prüfen inhaltlich Gutachten und Behördenbescheide. Weiterhin übernehmen Sie Aufsichts- und Prüfpflichten der Genehmigungen nach Atomgesetz und führen hierzu Fachgespräche mit KIT-Organisationseinheiten, Genehmigungsbehörden und Gutachtern. Die Vorbereitung von Abgrenzungsverträgen zwischen der Sicherheitsorganisation des KIT und anderen Organisationseinheiten sowie die Mitarbeit bei der Erstellung, Aktualisierung und Harmonisierung des KIT-weit gültigen Strahlenschutzwerks gehören ebenfalls in Ihr Aufgabengebiet.

Personal qualification

- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH/DH)/Bachelor) der Fachrichtung Strahlenschutz oder einer vergleichbaren Studienrichtung

- Gute Kenntnisse in den einschlägigen Vorschriften des Atomrechts und des Strahlenschutzrechts

- Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität sowie Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick

- Wünschenswert sind Erfahrungen in der Korrespondenz mit Behörden

- Teamfähige Persönlichkeit mit viel Eigeninitiative.

- Es fällt Ihnen leicht komplexe Sachverhalte schnell aufzufassen und zu bewerten 

- Gute Deutschkenntnisse (C2-Niveau)

Entgelt

EG 10, sofern die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Organizational unit

Service Unit Safety and Environment (SUM)

Starting date

sofort

Vertragsdauer

unbefristet

Bewerbungsfrist bis

29.11.2024

Fachliche/r Ansprechpartner/in

Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Dr. Zwernemann, Tel. +49 721 608-22056.

Application

Please apply online using the button below for this vacancy number 525/2024.
Personnel support is provided by 

Ms Wenz
phone: +49 721 608-25093,

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Germany

Recognized severely disabled persons will be preferred if they are equally qualified.