Vacancy No. 633/2024
Chemisch-technische Assistentin / Chemisch-technischer Assistent (w/m/d)
Job description
Sie sind für die radiochemische Routineanalytik und Kernstrahlungsmesstechnik zuständig. Hierbei bearbeiten Sie eigenverantwortlich das Probenaufkommen, von der Annahme über die Vorbereitung und chemische Abtrennung bis hin zur Kernstrahlungsmessung und Auswertung der Messergebnisse. Des Weiteren übernehmen Sie die Verfahrensentwicklung sowie die Analytik für Sonderproben. Die Qualitätssicherung im akkreditierten Labor und die Erstellung von Ergebnisberichten gehören ebenso in Ihr Aufgabengebiet wie die dazugehörige Labororganisation.
Personal qualification
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum chemisch-technischen Assistentin/chemisch-technischen Assistenten (w/m/d), zur/zum Chemielaborantin/Chemielaborant (w/m/d) oder über eine vergleichbare Ausbildung. Mehrjährige Berufserfahrung in chemischen Trennverfahren und Radioanalytik oder die Bereitschaft zur Weiterqualifizierung werden vorausgesetzt. Erfahrungen in der Qualitätssicherung im akkreditierten Labor sind wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Kenntnisse in den MS-Office-Anwendungen werden vorausgesetzt. Eine selbständige und zuverlässige Arbeitsweise, analytisches Denken sowie Teamfähigkeit und Belastbarkeit runden Ihr Profil ab.
Organizational unit
Service Unit Safety and Environment (SUM)
Starting date
01.02.2025
Entgelt
EG 7- 9a TV-L, sofern die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Vertragsdauer
unbefristet
Bewerbungsfrist bis
13.01.2025
Fachliche Ansprechperson
Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Dr. Alexandra Nothstein, Tel. +49 721 608- 28725.
Application
Please apply online using the button below for this vacancy number 633/2024 .
Personnel Support is provided by
Ms Gemeinder
phone: +49 721 608-25011,
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Germany
We prefer to balance the number of employees (f/m/d). Therefore we kindly ask female applicants to apply for this job.
Recognized severely disabled persons will be preferred if they are equally qualified.